Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich für den Bereich des Stadtgebiets Essen bezogen auf den 1. Januar Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich stets auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB).
Der aktuell gültige Bodenrichtwert basiert auf allen Verkäufen, die zwischen 01.01.2021 und dem 31.12.2021 getätigt wurden.
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